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Versicherungsschutz für Weidevieh auf Oberösterreichs Almen

06.08.2020

Zum Schutz der OÖ Almbauern wurde zwischen dem OÖ Almverein und der Oberösterreichischen Versicherung eine spezielle Haftpflichtversicherung mit einer hohen Versicherungssumme abgeschlossen. Die Kosten dafür trägt das Land Oberösterreich. Versicherungsschutz besteht subsidiär (=unterstützend, nachrangig) zur landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung des Almbauers.

Leider ereignen sich immer wieder Unfälle mit Weidetieren. Dabei geht es nicht nur um Verletzungen und finanzielle Schäden, sondern auch um Verunsicherung bei allen Beteiligten: bei den LandwirtInnen, den UrlauberInnen und auch in der Bevölkerung.die große Verunsicherung und finanzielle Ängste bei den Beteiligten auslösen.

Doch gibt es wirklich Grund zur Sorge? Eigentlich nein! Mit der Grunddeckung der land- und forstwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung sind solche Schadensfälle aus der Tierhaltung grundsätzlich abgedeckt. Ergänzend dazu, gibt es in einzelnen Tourismusregionen Freizeitpolizzen, welche für zusätzliche Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen.

In Oberösterreich wurde zusätzlich zum Schutz unserer Almbauern zwischen dem OÖ Almverein und der Oberösterreichischen Versicherung noch eine spezielle Haftpflichtversicherung mit einer hohen Versicherungssumme von EUR 2.500.000,– pro Versicherungsfall abgeschlossen. Die Kosten dafür trägt das Land Oberösterreich. Versicherungsschutz besteht subsidiär zur landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung des Almbauers. 

Seit 18. Mai. 2020 besteht Versicherungsschutz im Rahmen von B 12 EHVB für die gesetzliche Tierhalterhaftpflicht gemäß § 1320 ABGB für Weidevieh (insbesondere Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen) für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die sich auf von Mitgliedern des OÖ Almvereins bestoßenen Almen in Oberösterreich ereignen
Wichtig: Wenn sich Almen von Mitgliedern teilweise auf Gebieten eines unmittelbar angrenzenden Bundeslandes (Salzburg, Steiermark, Niederösterreich) befinden, erweitert sich der Versicherungsschutz darauf.

Bitte beachten Sie: 

  • Versicherungsschutz besteht automatisch!
  • Diese Haftpflichtversicherung ersetzt nicht eine land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung!

Versichert sind sämtliche Mitglieder des OÖ Almvereins mit Ihrem auf dem Landesgebiet Oberösterreich (inkl. Erweiterung für Bundesland-grenzüberschreitende Almen) gehaltenen Weidevieh – und zwar unabhängig

  • von der Bewirtschaftungsform (Einforstungsalmen, Gemeinschaftsalmen, Genossenschaftsalmen, Agrargemeinschaftsalmen oder Einzelalmen)
  • und von den Eigentumsverhältnissen des Weideviehs (auch für bestoßenes fremdes Vieh).

Mitversichert ist der tatsächliche Verwahrer, Betreuer, Verfügungsberechtigte – sprich der tatsächliche Tierhalter.
Ebenfalls mitversichert sind die Heimweiden der Mitglieder des OÖ Almvereins. 

Trotz ausreichendem Versicherungsschutz können Wanderer und Co. durch entsprechende Verhaltensregeln zu einem sicheren Zusammenspiel von Landwirtschaft und Freizeitaktivitäten beitragen:

Eigenverantwortung der Freizeit- und Tourismusgäste gefragt 

Bei rund 90 % der Unfälle mit Rindern ist ein Hund der Auslöser. Wie also verhält man sich in der Gegenwart von Kühen als Hundehalter und Wanderer richtig?

Als Wanderer sollte man die markierten Wege nicht verlassen und generell ruhiges Verhalten an den Tag legen. Kühe sind weitgehend friedliche Tiere und neigen erst zum Angriff, wenn sie sich arg bedrängt und bedroht fühlen. Also sollte man der Herde großzügig ausweichen, am besten bergauf.

Als Hundehalter sollte man den Hund immer an der Leine führen und in der Mitte der Gruppe halten. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Hund sich ruhig verhält. Besondere Vorsicht ist bei Herden mit Stieren, Mutterkühen und Jungtieren geboten.

„Hinter dem einzigartigen Urlaubserlebnis in Österreichs Bergen steckt die harte und traditionsreiche Arbeit unserer Almbäuerinnen und Almbauern. Zehn klare Verhaltensregeln erhöhen die Sicherheit und helfen Konflikte zu vermeiden. Uns ist wichtig, dass unsere Bäuerinnen und Bauern auch in Zukunft die Möglichkeit haben, Alm- und Weidewirtschaft im Sinne von Tierwohl und Naturgefahrenschutz zu betreiben, hochqualitative Lebensmittel herzustellen und sich bei all dem sicher fühlen können. Das ist die beste Basis, damit auch unsere Gäste Österreichs herrliche Natur- und Kulturlandschaft in vollen Zügen genießen können“, so Moosbrugger (Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich).

10 Verhaltensregeln für den Umgang mit Weidevieh 

  1. Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten!
  2. Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken!
  3. Mutterkühe beschützen ihre Kälber. Mit einem Hund soll man den Kontakt zu Herden mit Stieren, Mutterkühen und Jungtieren daher überhaupt vermeiden!
  4. Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort die Leine loslassen!
  5. Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen!
  6. Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen!
  7. Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen!
  8. Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen!
  9. Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren!
  10. Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt!