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Für Veranstalter von regionalen Festen, Konzerten, ...

18.05.2017

Viel Zeit und Engagement sind notwendig, um eine gelungene Veranstaltung auf die Beine zu stellen. Viele regionale Vereine sorgen selbst für die Verpflegung und die Unterhaltung und tragen somit Wesentliches zum gesellschaftlichen Zusammenleben bei. Die Veranstalterhaftpflicht bietet umfassenden Schutz.

Auf einer Veranstaltung gibt es viele Gefahrenquellen und es kann rasch etwas passieren. Ob Jubiläumsfest, Hochzeit, Ball, Faschingsumzug, Firmenfeier, Flohmarkt, Weihnachtsmarkt, Vereinsfeier, Zeltfest oder eine andere Veranstaltung.

Was kann passieren:

  • Stellen Sie sich vor, ein Besucher Ihrer Veranstaltung stolpert unglücklich über ein schlecht verlegtes Kabel und bricht sich das Bein;
  • ein Besucher verletzt sich an einem abstehenden Nagel bei der Bar (nicht sachgemäß befestigt);
  • Ein unbekannter Veranstaltungsbesucher beschädigt die WC-Räumlichkeiten der Veranstaltungshalle. Der Eigentümer der Halle fordert den Schaden beim Veranstalter ein.

Als Veranstalter haften Sie für Schäden aus eigenem Verschulden und Ihnen zurechenbarem Fremdverschulden unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.

Mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung ImFest© der Oberösterreichischen Versicherung haben Sie 'Keine Sorgen'. Diese übernimmt die Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche Ihnen gegenüber ab und bewahrt Sie so vor einer möglicherweise enormen finanziellen Belastung. Sie kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen, wenn durch eine Unachtsamkeit ein Dritter zu Schaden kommt!

Eine zusätzliche spezielle Rechtsschutzversicherung rundet die Versicherungslösung ab. Kommen Sie zu uns ins Büro oder rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Hier finden Sie Details zum Leistungsumfang

Wichtiger Hinweis: Durch die OÖ. Veranstaltungssicherheitsverordnung gilt eine gesetzliche Pflichtversicherung für die meisten öffentlichen Veranstaltungen, die allgemein beworben werden oder allgemein zugänglich sind.

Der Veranstalter haftet dafür, dass 

die Gesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen (z.B. Ordnerdienst, Notausgänge, etc.) eingehalten werden niemand durch die Veranstaltung in seiner Gesundheit und körperlichen Sicherheit beeinträchtigt wird.