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Viehversicherung mit Totgeburt

06.06.2016

Aktuell: bei der Viehversicherung können jetzt mit einem neuen Tarif auch Totgeburten eingeschlossen werden

Die Viehversicherung wurde 1974 als zusätzliche Eigensparte beim Versicherungsverein eingeführt - Grundgedanke war schon damals die Unterstützung der Rinderbauern.

Neu seit 1. Juli 2015: Mit einer Zusatzprämie können auch Totgeburten eingeschlossen werden. Die Schadenersatzleistung erfolgt für tot geborene Kälber ab dem 270. Trächtigkeitstag bis zum vollendeten 5. Lebenstag.

Pro Abkalbung ist ein Kalb in Deckung (Muttertier muss mind. 24 Monate alt sein)

Wie in der ursprünglichen Viehversicherung sind auch bei der neuen Zusatzdeckung Schadensfälle durch Seuchen nicht gedeckt!

Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Betreuer oder rufen einfach im Büro an - wir informieren Sie gerne!